Laut Satzung (§8) sind die Mitglieder zur tätigen Mitarbeit an der Pflege der Vereinsgewässer verpflichtet. Ebenso besteht die Verpflichtung zur Ableistung anderer Arbeitsdienste, die von der Vorstandschaft angeordnet werden.
Für eine bessere Planung, bitten wir Euch, sich vorher beim 1.Gewässerwart oder 2.Vorstand zum Arbeitsdienst anzumelden. Vielen Dank.
Wo | Wann | Treffpunkt | Was | Sonstsiges |
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Kastner Grube | Samstag, den 28.10.2023 | 08:00 Uhr am Klostersee (Parkplatz Bad) | Uferbereich reinigen & pflegen | |
Langweiher | Samstag, den 11.11.2023 | 08:00 Uhr am Klostersee (Parkplatz Bad) | Uferbereich reinigen & pflegen | |
Löffelweiher | Samstag, den 02.12.2023 | 08:00 Uhr am Klostersee (Parkplatz Bad) | Uferbereich reinigen & pflegen |
Hinweis: Aktuell können am Schauberger Weiher keine Arbeitsdienste geplant werden. Der Verpächter möchte einem geplanten Arbeitsdienst zustimmen und diese Zustimmung wird derzeit vom Verpächter nicht gegeben.
Es besteht die Möglichkeit, sich an den Gewässerwart oder 2. Vorstand zu wenden, um außerhalb der offiziellen Arbeitsdiensttermine die Arbeitsstunden leisten zu können (z.B. Rasenmähen).
Wer in den Emailverteiler für die Einladungen rund um die Arbeitsdienste mit aufgenommen werden möchte, schickt bitte eine Email an den Schriftführer.